30. Oktober 2025

Antrag zum Immateriellen Kulturerbe

Gemeinsam mit dem Narrenring Main-Neckar Anfang hat der LWK Anfang September den Antrag zum Immateriellen Kulturerbe für: „Gemeinschaftlich gelebtes fastnachtliches und karnevalistisches Brauchtum mit seinen vielfältigen Ausprägungen, Traditionen und Besonderheiten in Baden-Württemberg" eingereicht.

Warum soll dieser Antrag gestellt werden? Der Erhalt unserer Bräuche und Traditionen ist ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung kultureller Identität für kommende Generationen. Bildung und Vermittlung in Kindergärten und Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle. Eine enge Zusammenarbeit mit Behörden sowie eine klare Organisation sind essenziell, um dieses Kulturgut langfristig zu sichern. Gleichzeitig braucht es eine stärkere öffentliche Wahrnehmung unserer Geschichte und Traditionen – fernab von Klischees, die nur Alkohol und Feierkultur betonen. Es geht um Respekt für gemeinschaftlich gelebte Werte. Um diese Ziele zu erreichen, sind auch finanzielle Fördermöglichkeiten von großer Bedeutung. Deshalb wurden nun in beiden Verbänden zahlreiche Interviews mit unterschiedlichen Vereinen und Zünften geführt, um die gesamte Breite und Tradition von Fasching, Fasnacht und Karneval hier abzubilden. Der beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg eingereichte Antrag wird nun geprüft. Bis Ende März 2026 filtern die Bundesländer ihre Vorschläge und leiten jeweils bis zu vier an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) weiter. Anschließend erstellt das Sekretariat eine Gesamtliste mit bis zu 64 Vorschlägen, die dem Kulturausschuss der KMK zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.