21. Juni 2021

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Wie bereits der Presse zu entnehmen, hat der Bund einen Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Förderung von Kulturveranstaltungen aufgelegt. Diese Sonderfondsmittel gelten auch für Fasching, Fastnacht und Karneval.

Wie der Bund Deutscher Karneval (BDK) in seiner Pressemitteilung vom 17. Juni 2021 mitteilt, ist es dem BDK in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat gelungen, dass auch "unser Brauchkomplex an dem 2,5 Milliarden Euro schweren Sonderfonds des Bundes partizipieren
kann".

Ab dem 15.6.2021 gibt es für unsere Mitgliedsvereine die Möglichkeit, sich für Mittel aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen registrieren zu lassen. Eine Service-Hotline 0800-6648430 beantwortet hierzu Fragen.

Der Link: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html gibt Auskunft über die Struktur des Sonderfonds, der zunächst bis zum 31.12.2021 terminiert ist.  Eine Verlängerung bis zum 31.03.2022 ist aber bereits in der Diskussion.

Fasching, Fastnacht, Karneval finden sich wieder in den Bereichen  „Aufführungen der darstellenden Kunst“ und „Konzerte“.

Der Sonderfonds mit seinen beiden Modulen 
a) Wirtschaftlichkeitshilfe und 
b) Ausfallabsicherung 
reduziert in Teilen wirtschaftliche Risiken und Corona bedingte Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.

Hinweis: Eine Registrierung und Beantragung von geplanten Kulturveranstaltungen stellen aber noch keine Garantie eines zu gewährenden Zuschusses dar.