28. Mai 2021

GEMA beendet Kulanzregelung für Corona-Gutschriften

Wie der BDK in einer Pressemitteilung bekannt gab, beendet die GEMA die Kulanzregelung für Corona-Gutschriften bei behördlich angeordneten Schließungen zum 31. Mai 2021.

Die GEMA informiert:
Nach langen und an die Substanz gehenden Monaten der Pandemie gewinnen endlich Betriebe, Kultur- und
Freizeiteinrichtungen bei sinkenden Inzidenzwerten und mit fortschreitender Impfung der Bevölkerung
konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück. Wir alle hoffen, dass die Musik möglichst
schnell und flächendeckend wieder in den öffentlichen Raum zurückkehrt. Davon profitieren sowohl die
Kunden der GEMA - Ihre Mitglieder - die ihre Betriebe wieder für Publikum öffnen können, als auch unsere
Urheberinnen und Urheber, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt werden kann. 


Viele Ihrer Mitglieder waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die
flächendeckenden Absagen von Musikveranstaltungen und die Schließung kultureller Einrichtungen bedeutete
für viele Musikschaffende eine unmittelbare Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dennoch haben wir
seit Beginn der Pandemie im März 2020 unsere Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher
Kulanz unterstützt, indem wir die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung
ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben haben. 


Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten
beenden wir nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021.
Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und
Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder
regulär aufgenommen.

Bitte weisen Sie Ihre Mitglieder darauf hin, dass Sie Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01. Januar bis
31. Mai 2021 betreffen, bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal
stellen müssen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.


Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen
Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter
kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, werden wir prüfen, ob
weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.


Weiterführende Informationen sowie FAQs.